Alle fünf Jahre werden ehrenamtliche Richter für die Tätigkeit am Dortmunder Amts- und Landgericht gesucht, die sogenannten Schöffen. Nach ihrer Wahl haben sie in Gerichtsverfahren mit demselben Stimmrecht wie die Berufsrichter, über „nicht schuldig“ oder „schuldig“ angeklagter Personen zu entscheiden. Die nächste Wahl findet im Herbst 2023 für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 statt.
Nach ihrer Wahl haben Schöffen*innen in Gerichtsverfahren dasselbe Stimmrecht wie die Berufsrichter*innen. Wer an diesem Ehrenamt interessiert ist und die Voraussetzungen für die Wahl erfüllt, kann sich ab sofort bewerben.
Eintrag in eine Vorschlagsliste
Bewerber*innen werden in eine Vorschlagsliste eingetragen, woraus die Schöff*innen später durch einen besonderen Schöffenwahlausschuss beim Amts- und Landgericht gewählt werden. Auch die AWO Dortmund kann Interessierte in einer Vorschlagsliste erfassen und leitet diese dann gesammelt an die Stadt weiter.
Einblicke ins Strafrecht
Die ehrenamtliche Tätigkeit bietet eine einzigartige Möglichkeit, einen tiefen Einblick in das deutsche Strafrechtssystem zu gewinnen und aktiv darin mitzuwirken. Ausführliche Informationen zur Wahl der Schöff*innen sowie Bewerbungsformulare sind bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund, Südwall 2-4, 44137 Dortmund und in allen Bezirksverwaltungsstellen erhältlich. Alle Unterlagen stehen außerdem auf den Internetseiten der Stadt Dortmund unter wahlen.dortmund.de bereit. Das ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular kann per Post oder durch Einwurf in einen städtischen Hausbriefkasten an die Bürgerdienste der Stadt Dortmund zurückgesandt werden. Natürlich ist auch die Zusendung des eingescannten Dokumentes per Email an wahlen@stadtdo.de möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 31. März 2023.
Voraussetzungen für das Schöffenamt
Wegen der großen Verantwortung, die die ehrenamtliche Tätigkeit mit sich bringt, werden in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit vorausgesetzt. Und nicht zuletzt – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – auch eine gewisse körperliche Eignung. Als erweiterte Voraussetzung für die Schöff*innen in der Jugendgerichtsbarkeit, den sogenannten Jugendschöff*innen, gilt zudem, dass diese erzieherisch befähigt bzw. über Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen sollen.
Gesucht werden Bewerber*innen, die in Dortmund wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nach dem Gerichtsverfassungsgesetz nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen (Richter*innen, Polizeibeamt*innen, Bewährungshelfe*:innen usw.) und Religionsdiene*:innen sollen nicht gewählt werden. Sofern sie Arbeitnehmer*innen sind, werden gewählte Schöff*innen für die Teilnahme an den Gerichtsterminen von der Arbeit freigestellt und erhalten eine Aufwandsentschädigung.