
"Endlich wurde der Paragraf 219a StGB gestrichen. Dies bedeutet einen wichtigen Schritt hin zu mehr körperlicher Selbstbestimmung," begrüßt die AWO-Vorsitzende Anja Butschkau die Streichung. Der Zugang zu Informationen ist für betroffene Schwangere endlich erleichtert. Und auch die Suche nach geeigneten Mediziner*innen wird künftig einfacher, denn die Gesetzesänderung schafft Sicherheit für Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche im gesetzlichen Rahmen vornehmen. Sie müssen keine strafrechtliche Verfolgung mehr befürchten, wenn sie über Ablauf und Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs informieren – z. B. auf ihrer Internetseite.
Nach Ansicht der AWO Dortmund darf die Aufhebung des Werbeverbots aber nicht der letzte Schritt sein: Im Jahr 2021 machte die AWO Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Familienplanung, Paar- und Lebensberatung unter dem Motto „Kein Grund zum Feiern“ auf das traurige 150-jährige Jubiläum des §218 StGB aufmerksam und informierte die Öffentlichkeit darüber, dass ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nach wie vor eine Straftat ist, die nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleibt. Die Streichung dieses Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch ist ebenfalls längst überfällig.