
Liebe Bewohnerinnen und Bewohner, sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der neuen Verordnung zur Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, vollstationären Einrichtungen der Pflege, ambulanten Pflegediensten, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und ähnlichen Einrichtungen (Coronatestungsverordnung - CoronaTestVO) vom 5. Februar 2021 dürfen
alle Besucher*innen, die Einrichtung weiterhin nur mit einem negativen SchnelltestErgebnis betreten. Dieser Test darf nun nicht mehr älter als 48 Stunden sein (zuvor betrug die Frist 72 Stunden!) Beachten Sie dieses bitte bei der Planung Ihrer Besuche!
Sie haben weiterhin die Möglichkeit, unter denen Ihnen bereits bekannten Zeiten,
- montags in der Zeit von 09.00-11.00 Uhr
- dienstags in der Zeit von 14.30-16.30 Uhr
- donnerstags in der Zeit von 17.00-19.00 Uhr
- samstags in der Zeit von 11.00-13.00 Uhr
die Schnelltestung mit vorheriger telefonischer Anmeldung vor Ort durchführen zu lassen.
Gerne möchte ich Sie noch darüber hinaus informieren, dass die 1. Covid-Impfungen am 06.01.2021 und 15.01.2021 und die Folgeimpfungen am 27.01.2021 und 05.02.2021 unproblematisch stattgefunden haben.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
(Quelle Foto: A. Völkel)
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Sevgi Basanci, Einrichtungsleiterin SWS Eving