
Damit Schüler*innen mit Behinderungen in die Schule gehen können, gibt es für viele Schulbegleiter*innen. Die helfen im Alltag in der Schule. Ob ein Kind eine Schulbetreuung bekommen kann, entscheidet die Stadt – dazu spricht sie auch mit der Schule. Wenn die Stadt sagt, dass ein Kind eine Schulbetreuung braucht, dann kann man sich auch an die AWO wenden. Wir können dann die Schulbegleitung machen oder auch – wenn wir an der Schule nicht sind – mit anderen Kollegen sprechen. Oder manchmal schickt auch die Schule oder die Stadt die Eltern zur AWO.
Für die AWO ist es wichtig, dass ihre Schulbegleiter*innen gut vorbereitet sind. Daher legen wir großen Wert auf eine Grundausbildung und auf Weiterbildung. Außerdem möchten wir möglichst den Schulbegleiter*innen einen sicheren Arbeitsplatz bieten, weil sie sich dann besser auf ihre Arbeit als Schulbegleiter*innen vorbereiten können.
Unsere Schulbegleitung sitzt in der Leuthardstraße 11. Hier kann man sich beraten lassen. Hier finden auch Elterntreffen statt.

Persönlicher Kontakt